Betreuungsstunden in der Kindertagespflege, die vom Jugendamt gefördert werden, werden im Landkreis als monatliches Stundenkontingent pauschal gebucht.
Anhand des Bedarfs der Eltern (Rechtsanspruch oder berufliche Begründung) wird gemeinsam mit dem Tageselternverein ein monatlicher Stundenumfang ermittelt. Dieser bildet die Grundlage des Elternbeitrages und der Geldleistung, die die Tagespflegeperson erhält.
Elternbeitrag ab 01.01.2024
bei einem Kind | 2,50 €/ Stunde | |
bei zwei Kindern | 1,96 €/ Stunde | |
bei drei Kindern | 1,30 €/ Stunde | |
bei vier + Kindern | 0,43 €/ Stunde |
Bei geringfügigem Einkommen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages gestellt werden. Eltern, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, SGB II, SGB XII, oder Kindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag) beziehen können auf Nachweis vom Kostenbeitrag befreit werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Quelle: https://tev-fds.de/fuer-eltern