FREIE PLÄTZE: 1 Platz ab Februar, 3 Plätze ab September 2025

Kosten und Vertrag

Die Kosten der Kinderbetreuung

Betreuungsstunden in der Kindertagespflege, die vom Jugendamt gefördert werden, werden im Landkreis als monatliches Stundenkontingent pauschal gebucht.

Anhand des Bedarfs der Eltern (Rechtsanspruch oder berufliche Begründung) wird gemeinsam mit dem Tageselternverein ein monatlicher Stundenumfang ermittelt. Dieser bildet die Grundlage des Elternbeitrages und der Geldleistung, die die Tagespflegeperson erhält.

Die Eltern bezahlen für die gebuchten Stunden einen Eigenanteil an das Jugendamt. Der Eigenanteil der Eltern ist einkommensunabhängig und richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt der Eltern lebenden minderjährigen Kinder.

Elternbeitrag ab 01.01.2024

bei einem Kind 2,50 €/ Stunde
bei zwei Kindern 1,96 €/ Stunde
bei drei Kindern 1,30 €/ Stunde
bei vier + Kindern 0,43 €/ Stunde

Bei geringfügigem Einkommen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages gestellt werden. Eltern, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, SGB II, SGB XII, oder Kindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag) beziehen können auf Nachweis vom Kostenbeitrag befreit werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.


Quelle: https://tev-fds.de/fuer-eltern

Verpflegung

Für Frühstück fallen bei uns keine Kosten an. 
Wir haben eine Obst und Snackkiste die wöchentlich zwischen den Eltern rotiert.


Pflegeartikel und Kleidung

Alle Pflege- und Hygieneartikel, wie 
Windeln 
Feuchttücher
Cremes
eine Nasstasche für den Transport von Windeln und dreckiger Kleidung, 
sind von den Eltern für das jeweilige Kind mitzubringen.

Auch Wechselkleidung und wettergerechte Kleidung, sowie Gummistiefel benötigen wir, da wir auch bei Regenwetter gerne raus gehen.